Jugendliche ab 15 Jahren und junge Volljährige haben Anspruch auf eine sozialpädagogisch begleitete Wohnform,
wenn sie heimatfern untergebracht sind. Dies regelt § 13 Abs. 3 SGB VIII. Wir unterstützen durch Einzel- und
Gruppenarbeit, helfen in besonderen Lebenslagen und bieten viele Freizeitaktivitäten.