Jugendwohnen heißt leben in EZ oder DZ mit Voll- bzw. Teilverpflegung und sozialpädagogischer Begleitung.
Die Kosten für dieses Angebot werden in der Regel über BAB finanziert.
Bis zum Ende der Generalsanierung muss die Unterbringung auch in älteren Gebäudetrakten stattfinden.